Fahrrad-Leasing für Arbeitgeber und Selbstständige: 100%ige Win-Win-Situation

Als Arbeitgeber mag man sich fragen, welche finanziellen Vorzüge das Leasing bietet. Ebenso interessierst du dich bestimmt auch für den unternehmerischen Vorteil – ganz gleich, wie viele Mitarbeiter du beschäftigst. 

KONKRET – die Vorteile im Einzelnen 

Keine Haken. In Punkto Leasing kann man zu 100 Prozent von einer Win-Win-Situation sprechen. Die einmaligen Investitionskosten belaufen sich dabei auf ein Minimum und stehen in keiner Relation zuden vielen Vorteilen, über die sich beide Seiten freuen können – Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 

Finanziell: 

Möglichkeit 1: Keine Kosten. Wenn dein Arbeitnehmer die Nutzungsrate selbst trägt, beispielsweise in Form einer Gehaltsumwandlung, kommen keinerlei Kosten auf dich zu. In diesem Fall werden die monatlichen Raten vom Lohn einbehalten. 

Möglichkeit 2: Du kannst dich an den Nutzungsraten deines Angestellten beteiligen, ja diese sogar komplett übernehmen. Diese Kosten kannst du als Betriebskosten von der Steuer absetzen. 

Ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: Unternehmer können ihren Angestellten zum Dienstwagen auch Diensträder als geldwerte Leistung anbieten. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer bereits ein Dienstfahrzeug fährt. Es können beliebig viele Fahrzeuge – eben auch Fahrräder genutzt werden, wobei es dem Arbeitgeber obliegt, dem Ausmaß des Ganzen Grenzen zu setzen. 

Verhelfe deinem Unternehmen zu einem noch besseren Image! 

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Der Erfolg deines Unternehmens hängt maßgeblich mit der Außenwirkung zusammen. Als modern und vorbildlich gelten jene Unternehmen, die sich öffentlichkeitswirksam Neuerungen stellen,Umwelttrends unterstützen, Angestellten eine Plattform bieten und deren Gesundheit fördern. Die Leistungsfähigkeit deiner Angestellten wiederrum ist entscheidend für den Erfolg deines Unternehmens! Sie sind der Motor, das Herz deiner Firma, und nur ein gesundes, starkes Herz hältden Erfolgs-Kreislauf deiner Firma dauerhaft und effizient in Gang. Motivierte Angestellte werden beispielsweise alles tun, um deine Kunden zufriedenzustellen. Nicht, weil sie das müssen, sondernweil sie es wollen. Und genau das macht den Unterschied aus, den deine Kunden spüren werden. Sie können das Lächeln deiner Servicekraft am Telefon »hören«. 

Fazit: Durch ein zusätzliches und innovatives Incentive für deine Angestellten wird deren Einsatzdeine Erwartungen übertreffen! 

Warum sollte ich als Arbeitgeber JA sagen?

  • Hohe Mitarbeitermotivation ohne zusätzliche Kosten 
  • Einsparung von SV-Beiträgen 
  • Aktiver Beitrag und Förderung zur Mitarbeitergesundheit 
  • Steigerung der Leistungsfähigkeit und damit eine höhere Produktivität 
  • Aktiver Beitrag zum Umweltschutz 
  • Aktiver Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssituation 
  • Vorbildliches Arbeitgeberimage 
  • Erhöhte Mitarbeiterbindung 
  • Verbesserung des Arbeitsklimas – Dankbare und gutgelaunte Mitarbeiter sind die bestenKollegen 
  • Kostenersparnis im punkto Parkplatzkosten 
  • Gewinn neuer und vor allem leistungsbereiter Angestellten 
  • Verminderte Krankheitstage deiner Angestellten 
  • Starkes Branding 
  • Geringere Unterhaltskosten als für Dienst-Pkws 

BONBONS – Wissenswertes

Gut fürs Recruiting dank Benefits: 

Laut aktueller Umfragen würden rund 43 Prozent der Arbeitnehmer auf einen Teil ihres Gehaltsverzichten, wenn sie dafür Zusatzleistungen erhielten. 63 Prozent aller Bewerber informieren sichüber Benefits während ihrer Recherche über Arbeitgeber. 

FRAGEN

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Ist das nicht wahnsinnig aufwändig? 

Nein! Der Aufwand ist sehr gering, es muss lediglich der Arbeitsvertrag um die entsprechenden Neuerungen ergänzt werden. Hierzu ist lediglich ein Überlassungsvertrag vonnöten, in dem dieDetails zur Nutzung des Dienstrades abgegolten werden. Im Übrigen werden die geringen Aufwendungen durch die eingesparten Arbeitgeber-Sozialabgaben vollständig kompensiert. 

Aber was passiert bei einer Kündigung? 

Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer vor Ablauf des Vertrages muss dieser die Raten sowieden kalkulierten Restwert erstatten. Solltest du deinem Arbeitnehmer kündigen, steht das Fahrradallein dir und deinem Unternehmen zu. Es besteht dabei jedoch auch die Möglichkeit, sich individuell, entsprechend den Wünschen aller Beteiligten zu einigen, beispielsweise indem eine Ablösesumme über den Dienstradanbieter beglichen wird. 

BONBON 

Das “Dienstwagenprivileg” wurde auch auf Fahrräder und Elektrofahrräder ausgedehnt, es ist DAS »Steuersparmodell« schlechthin! Durch Barlohnumwandlung oder anstatt einer Gehaltserhöhung lassen sich hieraus Steuervorteile ziehen. 

Fahrrad-Leasing für Selbstständige 

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Als Selbstständiger, Freiberufler oder Gewerbetreibender least du dein Fahrrad ganz einfach über die Firma. Leasingrate mitsamt der Versicherung sind von der Steuer absetzbar. Die private Nutzung ist steuerfrei. Ansonsten kannst du ebenso wie ein Arbeitgeber oder Arbeitnehmer etliche Vorteile für dich nutzen. Die genauen Informationen und Details erfährst du über deinen Steuerberater. 

Fazit: Die laufenden Kosten für das Leasingbike sind von der Steuer absetzbar. Darunter fallen beispielsweise die Leasingrate sowie die Kosten für Wartung oder Ersatzteile. 

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